Tipps für
Sterbebegleiter

 

Wie im Leben, so ist auch im Sterben jeder Mensch ein einzigartiges Individuum, auf dessen Bedürfnisse wir als Begleitende unbedingt eingehen sollten. Neben der notwendigen Pflege des physischen Leibes hat der Sterbende selbstverständlich auch seelische und geistige Bedürfnisse.

Meiner Erfahrung nach erleben es die meisten als tröstend, wenn ein geliebter Angehöriger in stiller Andacht in ihrer Nähe verweilt. Manche genießen eine liebevolle Berührung, z. B. das Handhalten. Anderen ist das eher unangenehm, und sie erleben die bloße Gegenwart der Angehörigen als wohltuend. Eher selten sind Sterbende, die sich bis zum letzten Moment an Geschichten oder Musik erfreuen, aber auch das kommt vor. Nahrungs- und Getränkeaufnahme werden ab einem bestimmten Punkt verweigert, was wir unbedingt akzeptieren sollten. Hilfreich kann es sein, die Lippen mit einem feuchten Tuch zu benetzen, um das Trockenheitsgefühl zu lindern. Das Eincremen, Kompressen anlegen oder auch das bloße Warmhalten der Beine wird häufig als wohltuend empfunden. Oft kommt es vor, dass der Moment des Todes gerade dann eintritt, wenn die Angehörigen einmal kurz den Raum verlassen.

Die Umgebung des Lagers sollte möglichst liebevoll gestaltet werden. Eine schöne Blume oder Kerze schafft eine festliche, andachtsvolle Atmosphäre. Es gibt anthroposophische Heilmittel, die harmonisierend wirken. Wunderbare Wirkung haben die Raumsprays und Pomander zum körpernahen Gebrauch von Aura-Soma®. Neben ihrem zarten Duft wirken sie über die Kräfte von Farben, Pflanzen und Edelsteinen und können aufkommende Gemütszustände zum Ausgleich bringen. Häufig erleben wir Unruhezustände, die sehr gut mit blauen oder violetten Farbtönen gelindert und harmonisiert werden können. Dies ist nicht nur für den Sterbenden, sondern auch für den Begleiter tröstend und wohltuend.

Nachdem der Tod eingetreten ist, kann Räuchern eine schöne Zeremonie darstellen. Wünschenswert wäre es, den Verstorbenen drei Tage aufzubahren und damit die Totenruhe einzuhalten, sofern dies mit rechtlichen Vorschriften vereinbar ist. In dieser Zeit können wir in einer kleinen Gruppe andachtsvoll des Toten gedenken und ihm zu Ehren eine kleine Feier abhalten. Vielleicht stellen wir uns bei dieser Gelegenheit vor, was er wohl gerade auf der anderen Seite des Vorhanges erleben mag.