Umgang mit
Sterbenden und Verstorbenen

Viele Menschen erleben ihren Übergang heute nicht mehr im Kreise ihrer Angehörigen, sondern allein in sterilen Krankenhaus- oder Pflegeheimzimmern. Das sind Einrichtungen, in denen Wirtschaftlichkeit an erster Stelle steht und Personalknappheit keine Seltenheit ist. Entsprechend hält sich auch die Zuwendung, die dort Sterbenden und Verstorbenen entgegengebracht wird, oft in allzu engen Grenzen. Nicht jeder hat Angehörige, die die fehlende Fürsorge auffangen könnten, ganz zu schweigen von den Zugangsbeschränkungen im Zusammenhang mit grassierenden Infektionskrankheiten. Es ist daher üblich geworden, Schwerstkranken routinemäßig schmerzstillende Präparate wie Morphium zu verabreichen.

Verständlicherweise haben viele Menschen Angst vor Schmerzen oder schwer auszuhaltenden Unruhezuständen. Doch kommt diese Angst nicht zuletzt von einer materialistischen Einstellung, die von einem Ende des Lebens mit dem Eintritt des Todes ausgeht. Andere glauben zwar nicht unbedingt an ein endgültiges Ende, doch ihre Vorstellungen vom Jenseits sind diffus und mit großer Unsicherheit verbunden. Das Wissen, das uns die Geisteswissenschaft heute vermitteln kann, kann uns Sicherheit und Orientierung schenken. Wir wissen nicht, welchen Einfluss die Einnahme von Morphium und anderen Substanzen auf das Todeserlebnis hat. Die dort  beschriebene Überflutung mit Licht hat eine unermessliche Bedeutung für unser nachtodliches Leben, denn sie trägt uns durch die gesamte Zeit im Jenseits. Sollte dieses Erlebnis durch die Gabe solcher Medikamente verhindert oder eingeschränkt werden, hätte das gravierende Folgen für unsere Wahrnehmungsfähigkeit in der geistigen Welt. Dies soll kein Plädoyer gegen gut dosierte Schmerzmittel sein, die Verabreichung sollte vielleicht nur nicht zu einem Automatismus werden, sondern sorgsam auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt werden.

Diese Gedanken sollen nur Denkanstöße liefern, denn jeder Mensch sollte selbst darüber entscheiden, wie er im Angesicht des „Todes“ behandelt werden will. Häufig wird der Abschluss einer Patientenverfügung empfohlen, an der sich Klinikpersonal und Angehörige orientieren können, sofern der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann. Das ist sicher in vielen Fällen gut und hilfreich. Darin können z. B. die Zulässigkeit von Organentnahmen für Transplantationen und die Bedingungen für das Ein- und Ausschalten lebenserhaltender Maschinen festgelegt werden. Empfehlenswert ist es jedoch, sich genau über diese Dinge zu informieren, solange wir gesund und im Vollbesitz unserer Kräfte sind. Dennoch können wir nicht alle möglichen Situationen vorhersehen und wir sind letztlich darauf angewiesen, denjenigen zu vertrauen, die unseren Übergang begleiten, und zwar sowohl den Menschen als auch den geistigen Wesen über uns.